Landesvertreter macht keine Hoffnung auf Rückkehr zur Sonderregelung
Eickelborn – Die Forensik-Leitung und die Bürgerinitiative „Sicherheit vor Therapie“ sind sich einig, dass die Sonderregelung beim Eins-zu-eins-Ausgang für Patienten mit Sexual- oder Tötungsdelikt fortbestehen sollte. Ein Urteil des OLG Hamm hatte die Menschen massiv verunsichert: Ab sofort dürfen demnach ausgewählte Patienten die streng gesicherte Spezialklinik für seelisch kranke Rechtsbrecher verlassen und sich ohne Begleitung…
