Eickelborn – Die Forensik-Leitung und die Bürgerinitiative „Sicherheit vor Therapie“ sind sich einig, dass die Sonderregelung beim Eins-zu-eins-Ausgang für Patienten mit Sexual- oder Tötungsdelikt fortbestehen sollte.
Ein Urteil des OLG Hamm hatte die Menschen massiv verunsichert: Ab sofort dürfen demnach ausgewählte Patienten die streng gesicherte Spezialklinik für seelisch kranke Rechtsbrecher verlassen und sich ohne Begleitung von Pflegepersonal im Kreis Soest bewegen.
Rückblick: Nach mehreren Mordfällen in und um Eickelborn hatten die Bürger vor 22 Jahren eine sogenannte 1:1-Sonderregelung durchgesetzt. Freigänger durften demnach nur in Begleitung vor die Anstaltstür.
„Ich war und bin ein Fan dieser Regelung“, sagte die ärztliche Leiterin Dr. Nahlah Saimeh unter dem Beifall der gut 500 Besucher.
Kein Hoffnung auf Rückkehr zur alten Reglung
Auch Pflegedirektor Bernd Sternberg meinte, dass die Klinik hier „Seite an Seite mit der BI“ stehe. Allerdings machte der NRW-Maßregelvollzugsbeauftragte Uwe Dönisch-Seidel den Bürgern keine Hoffnung auf eine Rückkehr zu der vom Oberlandesgericht Hamm gekippten „Lex Eickelborn“.
Die Atmosphäre der gut dreistündigen Veranstaltung war nicht aufgebracht, die Debatte sachlich – was keine Selbstverständlichkeit ist, wenn man an die hochemotionale Bürgerversammlung nach dem Kindesmord im September 1994 denkt. „Damals war die Klinik unser Feind, heute ist sie genauso gebeutelt wie wir“, brachte es das Ratsmitglied Antonius Michel-Kemper auf den Punkt.
Abschaffung der 1:1-Regelung ist Belastung und Risiko für den Ort
BI-Sprecher Rainer Ziebeil nannte die Abschaffung der 1:1-Sonderregelung, bei der die betroffenen Patienten im Kreis Soest und den Nachbarkreisen keinen unbegleiteten Ausgang hatten, eine „extrem große Belastung und ein Risko für den Ort“.
Hauptziel der BI, deren Mitgliederzahl sich seit Bekanntwerden des OLG-Beschlusses auf über 200 verdoppelt hat, ist es, die Sonderregelung mit einer Gesetzesänderung zum Standard zu machen. Bis dahin soll, so weitere Forderungen, die Anzahl der gleichzeitigen Freigänger begrenzt, eine besondere Ausgangsregelung für Ferienzeiten geschaffen sowie die „Polizeipräsenz zu den Hauptzeiten der Schüler erhöht“ werden. Zudem gelte es „maximale Transparenz“ zur Zahl der Ausgänge und zu etwaigen Verfehlungen von Patienten herzustellen.
Quelle: Soester Anzeiger
Beitrag vom 28.02.2018
Web: https://www.soester-anzeiger.de/

